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Container-Tiny-Houses verbinden minimalistisches Wohnen mit moderner Architektur – doch die rechtliche Realität ist komplex. Dieser Leitfaden beantwortet alle Fragen rund um Baugenehmigung, Standortwahl und technische Anforderungen für Ihr Container-Tiny-House in Deutschland.
Sobald ein Container dauerhaft als Aufenthalts- oder Wohngebäude genutzt und auf einem Grundstück aufgestellt wird, gilt er bauordnungsrechtlich als bauliche Anlage bzw. Gebäude – dafür ist in der Regel eine Genehmigung erforderlich.
Dauerhaftigkeit ist das Kriterium: Nicht die Räder oder die theoretische Mobilität entscheiden, sondern die tatsächliche, dauerhafte Nutzung als Wohn- oder Aufenthaltsraum auf einem festen Standort.
Keine Sonderregeln für Tiny Houses: Einheitliche bundesweite Regelungen speziell für Tiny Houses existieren nicht. Maßgeblich sind die jeweiligen Landesbauordnungen (LBO) der 16 Bundesländer – und diese unterscheiden sich teilweise erheblich.
Mythos "Container mit Rädern": Ein Container auf einem Fahrgestell ist nicht automatisch genehmigungsfrei. Sobald er dauerhaft an einem Ort steht und bewohnt wird, greift das Baurecht. Die straßenverkehrsrechtliche Zulassung als Wohnwagen ändert nichts an der baurechtlichen Bewertung bei dauerhafter Standnutzung.
Die Standortwahl ist die wichtigste Entscheidung – sie bestimmt, ob Ihr Projekt überhaupt realisierbar ist.
Der Bebauungsplan (B-Plan) ist rechtlich bindend und legt fest:
Für Container-Tiny-Houses relevant:
In bebauten Ortslagen ohne B-Plan gilt das "Einfügungsgebot": Ihr Tiny House muss sich nach Art und Maß der baulichen Nutzung, Bauweise und überbaubarer Grundstücksfläche in die Eigenart der näheren Umgebung einfügen.
Praktische Anforderungen:
Dokumentation für den Bauantrag:
Im Außenbereich – außerhalb geschlossener Ortschaften – sind Bauvorhaben grundsätzlich unzulässig, es sei denn:
Privilegierte Vorhaben (§ 35 Abs. 1 BauGB):
Sonstige Vorhaben (§ 35 Abs. 2 BauGB):
Realität: Dauerhaftes Wohnen im Container-Tiny-House im Außenbereich ist faktisch nicht genehmigungsfähig.
Temporäre Nutzung (Ferien-/Wochenendhaus): Auf Campingplätzen und in Sondergebieten, die der Erholung dienen (§ 10 BauNVO), ist die Aufstellung von Tiny Houses unter bestimmten Bedingungen möglich:
Ausnahme – Dauerwohnen auf Campingplätzen: In seltenen Fällen erlaubt der Bebauungsplan eines Campingplatzes auch Wohnnutzung. Dann:
Wichtig: Die meisten Bundesländer untersagen Dauerwohnen in Erholungsgebieten grundsätzlich. Seit 2020 können Kommunen durch Änderungen im § 12 BauGB Wohnnutzung in Erholungsgebieten zulassen – dies geschieht aber nur in Einzelfällen.
Zunehmend entstehen in Deutschland spezialisierte Tiny-House-Siedlungen mit eigenen Bebauungsplänen:
Aktuelle Projekte 2024/2025:
Vorteile solcher Siedlungen:
Dies ist der Standardweg für dauerhaftes Wohnen in einem Container-Tiny-House:
Ablauf:
Erforderliche Unterlagen (siehe Checkliste in Teil 2)


Einige Bundesländer kennen die Genehmigungsfreistellung: Bei plankonformen Vorhaben kann nach Fristablauf (meist 1 Monat) mit dem Bau begonnen werden, sofern die Behörde nicht widerspricht.
Voraussetzungen:
Bundesländer mit Genehmigungsfreistellungsverfahren:
Nicht möglich bei:
In manchen Bundesländern gibt es für sehr kleine, einfache Gebäude ein Bauanzeigeverfahren. Ob ein Container-Tiny-House darunter fällt, hängt von der konkreten LBO ab – meist nicht, da Wohnnutzung höhere Anforderungen stellt.

Seit 2024 gelten verschärfte Anforderungen durch das novellierte GEG, die auch für Tiny Houses relevant sind.
Grundsätzlich: Bei allen beheizten oder klimatisierten Gebäuden, die länger als 4 Monate pro Jahr genutzt werden.
Ausnahmen (sehr eng gefasst):
Realität für Container-Tiny-Houses: Bei dauerhafter Wohnnutzung greift das GEG in der Regel, auch bei kleinen Flächen.
65%-Regel (für Neubaugebiete ab 2024, sonst ab 2026-2028):
Praktische Lösungen für Container-Tiny-Houses:
Energieausweis:
Wärmebrücken und Luftdichtheit:
U-Werte der Gebäudehülle:
Mehr darüber erfahrt ihr in Teil 2 unsere Blogbeitrags: Container-Tiny-House Genehmigung: Statik, Brandschutz, GEG


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